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Auslandsreise-Krankenversicherung: Ein Muss bei Reisen ins Ausland stellt die Auslandsreise-Krankenversicherung dar. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die meist für ein ganzes Jahr zu einem Preis zwischen 8 bis 15 EUR pro Person für Reisen bis zu 42 Tagen abgeschlossen werden kann. Sie ist für Sie von großer Bedeutung, da Ihre Krankenkasse i.d.R. für Behandlungskosten im Ausland nicht aufkommt bzw. nur eingeschränkt zahlt (dies gilt speziell für die Kosten, die bei einem notwendigen Rücktransport nach Deutschland entstehen würden).
Bitte beachten Sie jedoch auch beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung das Kleingedruckte. Sollten Sie z.B. Ihre Reise schwanger oder mit Vorerkrankungen angetreten haben, kann es Ihnen passieren, dass Sie die angefallenen Kosten eventuell nicht ersetzt bekommen. Speziell bei höheren Beträgen sollten Sie sich vorab über die Notfall-Rufnummer des Versicherers die Kostenübernahme bestätigen lassen. Denn vor Ort wird der behandelnde Arzt Sie um Begleichung der Rechnung mit Bargeld bitten.
Reiserücktrittskosten-Versicherung: Fast ausnahmslos alle Reedereien haben in Ihren AGB ein Staffelmodell verankert, welches im Falle einer eventuellen Stornierung der Reise regelt, wie viel Sie anteilig vom Reisepreis der Reederei als Entschädigung für die Stornierung zahlen müssen. Je näher der Abreisezeitpunkt naht, desto höher wird i.d.R. dieser Anteil (es ist nicht ungewöhnlich, dass er 3 Wochen vor Abreise bereits mehr als 50% des Reisepreises beträgt).
Diesen Betrag können Sie jedoch unter gewissen Voraussetzungen (bitte auch hier wieder genau das Kleingedruckte lesen) sich von einer Versicherung zurückerstatten lassen, wenn Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben (diese kann i.d.R. nur bis maximal zwei Wochen nach Buchung abgeschlossen werden!). Die Übernahme der Kosten durch die Versicherung erfolgt i.d.R. nur bei schwerer Krankheit, Unfall, Impfunverträglichkeit sowie dem Tod naher Angehöriger. Je nach Anbieter kann auch Schwangerschaft, Jobverlust durch betriebsbedingte Kündigung oder der Antritt eines neuen Jobs Grund für die Kostenübernahme sein.
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ist speziell dann für Sie wichtig, wenn Sie früh eine teure Reise buchen bzw. wenn Sie krankheitsanfällige Familienmitglieder haben.
Reiseabbruch-Versicherung: Die Reiseabbruch-Versicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittskosten-Versicherung dar. Sobald Sie die Reise angetreten haben, können Sie nicht mehr von der Reise zurücktreten. Doch was ist, wenn Sie kurz nach Reiseantritt z.B. einen Unfall erleiden und die Heimreise antreten müssen? Gegen einen geringen Aufpreis erhalten Sie Versicherungsschutz, der Ihnen i.d.R. die Kosten für die Heimreise sowie den Wert des Resturlaubs erstattet. Aber auch hier gelten wie bei der Reiserücktrittskosten-Versicherung sehr strenge Auflagen des Versicherers. Meist müssen ein schwerer Unfall bzw. eine unerwartete Krankheit oder Tod vorliegen.
Reisegepäck-Versicherung: Galt es schon bei den vorherigen drei Versicherungen das Kleingedruckte zu lesen, dann sollten Sie es bei der Reisegepäck-Versicherung erst recht tun. Diese kommt i.d.R. nämlich nur dann auf, wenn Sie nachweislich ständig Ihr Gepäck im Auge und in der Hand behalten und es dennoch abhanden kommt.
Quelle: Auszug aus "Der große Hochsee-Kreuzfahrten Ratgeber ... macht Lust auf Meer" von Carsten Meyer
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